Sie waren in einer Firma tätig, haben sich selbstständig gemacht und stehen nun im Wettbewerb mit Ihrem früheren Arbeitgeber? Plötzlich liegt eine formelle Abmahnung auf Ihrem Tisch. Die Vorwürfe: Sie würden angeblich Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse oder Wettbewerbsrecht verletzen.
Ein solches Vorgehen ist oft mehr als nur die legitime Verteidigung von Schutzrechten – es kann der Versuch einer gezielten Behinderung sein, um einen neuen Konkurrenten wirtschaftlich zu schwächen oder aus dem Markt zu drängen.
In dieser Folge erklärt Rechtsanwalt Christian Kramarz, wie Sie eine solche unberechtigte Schutzrechtsverwarnung erkennen, welche rechtlichen Grundlagen Sie schützen und wie Sie sich effektiv zur Wehr setzen können. Erfahren Sie, wie Sie aus der Defensive kommen und Ihre Rechte als Unternehmer souverän verteidigen.
In dieser Folge erfahren Sie:
- Was genau eine „gezielte Mitbewerberbehinderung“ nach § 4 Nr. 4 UWG bedeutet.
- Warum eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung einen rechtswidrigen Eingriff in Ihr Unternehmen darstellt.
- Welche entscheidenden ersten Schritte Sie nach Erhalt einer Abmahnung unternehmen sollten – und was Sie unbedingt vermeiden müssen.
- Unter welchen Voraussetzungen Sie die Kosten für Ihre anwaltliche Verteidigung als Schadensersatz einfordern können.
- Warum pauschale Vorwürfe ohne konkretisierte Bezeichnung von Schutzrechten oder Geschäftsgeheimnissen ein Indiz für ein unlauteres Vorgehen sein können.
Weitere Informationen:
Den vollständigen Artikel zu diesem Thema finden Sie unter: https://kanzlei-kramarz.de/unberechtigte-schutzrechtsverwarnung-abwehren/
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