Jobs bei Rechtsanwalt Kramarz

Sie haben Interessen an Recht. Sie können mit einem Computer umgehen. Sie haben Organisationstalent. Sie denken mit und sind ehrgeizig. Der Umgang mit Menschen macht Ihnen Freude.

Rechtsanwalt Kramarz ist eine Kanzlei mit Schwerpunkt im Urheber- , Medien, und IT-Recht. Rechtsanwalt Kramarz berät auf verschiedenen Rechtsgebieten mit modernen Arbeitsmethoden. Ein Arbeitsplatz in einem dynamischen Umfeld für kreative Köpfe.

Rechtsanwaltsfachangestellte/r (m/w/d) gesucht!

Voraussetzung sind Engagement und Wille zum Lernen sowie die Bereitschaft sich vertieft mit rechtlichen Zusammenhängen zu beschäftigen.

Wenn Sie Interesse haben, senden Sie uns eine E-Mail mit vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen im pdf- Format über das Kontaktformular.

Sie haben Interessen an Recht. Sie können mit einem Computer umgehen. Sie haben Organisationstalent. Sie denken mit und sind ehrgeizig. Der Umgang mit Menschen macht Ihnen Freude.

Rechtsanwalt Kramarz ist eine Kanzlei mit Schwerpunkt im Urheber- , Medien, und IT-Recht. Rechtsanwalt Kramarz berät auf verschiedenen Rechtsgebieten mit modernen Arbeitsmethoden. Ein Arbeitsplatz in einem dynamischen Umfeld für kreative Köpfe.

Praktikant(in)

Informationsrecht

(m/w/d) gesucht!

Voraussetzung sind Engagement und Wille zum Lernen sowie die Bereitschaft sich vertieft mit rechtlichen Zusammenhängen zu beschäftigen.

Wenn Sie Interesse haben, senden Sie uns eine E-Mail mit vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen im pdf- Format über das Kontaktformular.

Keine Schülerpraktika

Falls Sie als SchülerIn an einem Praktikum interessiert sind, müssen wir mitteilen, dass wir keine Schülerpraktika anbieten. Eine gute Möglichkeit für ein Schülerpraktikum im Bereich der Justiz ist das Angebot des Amtsgericht Darmstadt für Schülerpraktika. Dieses Angebot finden Sie hier: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-darmstadt/amtsgericht-darmstadt/praktika

OLG Frankfurt: Zur Berechtigung des Betreibers eines sozialen Netzwerkes, Posts mit Fehlinformationen zur Corona-Impfung zu löschen (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14. November 2024, Az.: 16 U 52/23)

Das OLG Frankfurt entschied, dass soziale Netzwerke wie Facebook berechtigt sind, Beiträge mit Fehlinformationen über Corona-Impfungen zu löschen, wenn dies in den AGB vorgesehen ist. Nutzerrechte wie die Meinungsfreiheit müssen dabei angemessen berücksichtigt werden.

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