Ihre Ansprüche, wenn Sie vom tegut Hack betroffen sind

Ihre Ansprüche, wenn Sie vom Cyberangriff auf tegut betroffen sind
Spätestens Ende April wurde bekannt, dass die Firma tegut Opfer einer Cyber-Attacke geworden ist. Die Fuldaer Zeitung berichtete hier. In der Folgezeit standen Kunden von tegut vor leeren Regalen und es war für jedermann augenfällig, dass es zu Problemen in der Logistik von tegut kommt. Der in einigen Regionen, unter anderem Darmstadt, erst vor kurzem gestartete Lieferservice in Kooperation mit Amazon wurde wieder eingestellt. Der Presse ist zu entnehmen, dass die tegut Unternehmensführung sich einem Erpressungsversuch der Hacker verweigert hat.

In diesen Tagen erhalten tegut-Kunden ein Brief der mit „Information nach Artikel 34 DSGVO für Kunden“ überschrieben ist. Aus dem Schreiben ergibt sich, dass tegut am 26.05.2021 darüber informiert worden ist, dass sowohl Unternehmensdaten als auch Kundendaten im DarkNet veröffentlicht wurden. Zu diesen Informationen, die nun unberechtigt öffentlich geworden sind, sind auch Daten von Kunden, die am Bonusprogramm von tegut, der sog „GuteKarte“ teilnehmen oder teilgenommen haben.

Insbesondere sind nach der Auskunft von tegut die Kundennummer, die Anschrift und der Geburtsjahrsgang enthalten. Aus dem Schreiben ergibt sich weiter, dass statistische Auswertungen in Bezug auf den jeweiligen Kunden stattgefunden haben, deren Ergebnis ebenfalls der Kundennummer zugeordnet ist. tegut selbst bietet hier Informationen zu diesen Datenkategorien. Auch weiterführende Informationen wie Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer sollen in der Veröffentlichung enthalten sein.

tegut selbst spricht von dem Risiko, dass anhand der Daten eine missbräuchliche Verwendung der Identität des jeweiligen Kunden stattfinden könnte. Es könnten Verträge im Namen der Kunden ohne deren Wissen abgeschlossen werden. Zu den Informationen, die unberechtigte Dritte aus den illegal veröffentlichten Dateien ziehen könnten gehören weiter Erkenntnisse über den individuellen Lebensstandard bis hin zu Informationen zu Gesundheitsdaten.

Sichern Sie sich jetzt ihre Ansprüche gegen Tegut
Als Opfer einer rechtswidrigen Veröffentlichung ihrer Daten stellt sich die Frage, inwiefern Tegut für die daraus entstehenden Schäden haftbar ist. Art. 82 DSGVO sie zugunsten jeder Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen vor. Sofern Tegut sich ein schuldhaftes Verhalten vorwerfen lassen muss und ihnen ein Schaden entstanden ist sollten Sie diesen geltend machen.

Ich prüfe ihre Ansprüche gegen die tegut… gute Lebensmittel GmbH & Co. KG und übernehme die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche.

Für eine erste kostenlose Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte das nachfolgende Formular und übersenden Sie mir einen Scan ihres Schreibens „Information nach Artikel 34 DSGVO für Kunden“.

Ich melde mich bei Ihnen mit Information zum Fortgang der Angelegenheit.

Hier haben Sie die Möglichkeit einen Nachricht an Rechtsanwalt Kramarz zu senden. Falls Ihnen zu Ihrer Anfrage Unterlagen vorliegen, können Sie diese gerne mitschicken. Über dieses Formular können Sie Dateien der Formate jpg, gif, pdf oder png bis zu einer Gesamtdateigröße von 10 MB übermitteln. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt. Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet.

OLG Frankfurt: Zur Berechtigung des Betreibers eines sozialen Netzwerkes, Posts mit Fehlinformationen zur Corona-Impfung zu löschen (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14. November 2024, Az.: 16 U 52/23)

Das OLG Frankfurt entschied, dass soziale Netzwerke wie Facebook berechtigt sind, Beiträge mit Fehlinformationen über Corona-Impfungen zu löschen, wenn dies in den AGB vorgesehen ist. Nutzerrechte wie die Meinungsfreiheit müssen dabei angemessen berücksichtigt werden.

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